Schraubenpfahl oder Erdschraube

Nov 10, 2022|

Schraubenpfahl oder Erdschraube:

Spiralpfähle sind eine Form der vorgefertigten Tiefgründung. Wie der Name schon andeutet, unterscheiden sich spiralförmige Pfähle von anderen Tiefgründungen und zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie entlang ihrer Schäfte spiralförmige Klingen aufweisen, im Gegensatz zu einer relativ einheitlichen Form wie Rammpfähle und Mikropfähle.


Einige andere Namen für spiralförmige Pfähle umfassen spiralförmige Pfeiler, spiralförmige Anker, Schraubenpfähle und Schraubenfundamente. Obwohl es einige geringfügige Unterschiede bei bestimmten Namenskonventionen geben kann, werden diese Namen oft synonym verwendet. Zumindest bleibt das Prinzip zwischen all diesen gleich.

Gebohrte Ortbetonpfeiler:

  • Pfeiler mit 12" Durchmesser
  • 6'-0" tiefe Pfeiler für die (2) Hinterbeine; 5'-0" tiefe Pfeiler für die (2) Vorderbeine
  • Erforderliche Bewehrungskörbe (Menge abhängig von der seismischen Auslegungskategorie des Standorts)

Gerammte Stahlpfähle:

  • Angenommener W6x7-Stapel (4 Zoll breit und 6 Zoll tief mit einem Stahlgewicht von 7 Pfund pro Fuß)
  • 7'-3" tiefe Stapel für die (2) Hinterbeine; 6'-0" tiefe Stapel für die (2) Vorderbeine

  • Jede spiralförmige Pfahl- oder Erdungsschraube wird im Bereich von 5 bis 6 Fuß (typisch) installiert.
  • Belastungstests mit einem Mindestsicherheitsfaktor von 1,5 und typischerweise höher, wenn nur eine ausgewählte Anzahl von Dübeln getestet wird (pro Dübelhersteller).
  • Stellen Sie dem verantwortlichen Ingenieur eine Zusammenfassung der getesteten Lasten zur Überprüfung, Genehmigung und Vorlage bei der zuständigen Gerichtsbarkeit zur Verfügung.

Erdanker:

  • Jeder AnkerGefahrenbis etwa 2 Fuß tief (Durchschnitt für die meisten Osprey-Installationen)
  • Belastungstest Hinterbeinanker bis 1400 lbs. und Vorderbeinanker bis 500 lbs. (Sicherheitsfaktor 1,5).
  • Stellen Sie dem verantwortlichen Ingenieur eine Zusammenfassung der getesteten Lasten zur Überprüfung, Genehmigung und Vorlage bei der zuständigen Gerichtsbarkeit zur Verfügung.



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